Schweinischste Verleumdung soll straflos bleiben!
Aktuell: Pressemitteilung vom Juni 2026
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Verleumdung – und Wahrheit" weiter unten auf dieser Seite.
Über den Verlag
Seit seiner Gründung im Frühjahr 1983 nimmt der AHRIMAN-Verlag auf dem Buchmarkt eine Monopolstellung ein: Alles, was nach Hitler und Stalin, Adenauer und den Brandt´schen Berufsverboten begraben oder nur noch in zahnlos-pervertierten Phrasen zerredet wurde, gibt es authentisch und in voller Sprengkraft nur bei uns: klassische Psychoanalyse (also die anpassungsfeindliche Wissenschaft Freuds) und unverfälschten Marxismus, kompromißlose Religionskritik und die Darstellung der historischen und zeitgeschichtlichen Wahrheit ohne Zugeständnisse an Mehrheiten und Macht. ...
Ahriman Live – eine Auswahl
Februar 2026
Es gab einmal eine bessere Zeit... (1965-1975)
"KONTRAFUNK" – Unter Freunden: Bernhard Lassahn im Gespräch mit Kerstin Steinbach vom 22.02.2026

Februar 2026
Der unbekannte Mark Twain
"KONTRAFUNK" – Unter Freunden: Bernhard Lassahn im Gespräch mit Peter Priskil vom 01.02.2026
November 2025
Vortrag und Diskussion mit Dr. Fritz Erik Hoevels
Das Selbstmißverständnis der Neuen Rechten
BücherMesse Halle, 8. November 2025
Mai 2024
Buchvorstellung mit Dr. Limor Regev
Der Junge von Block 66
Weimar, 13. April 2024
Verleumdung – und Wahrheit
Schweinischste Verleumdung soll straflos bleiben!
Geheimpolizei holt zum Schlag gegen die Meinungsfreiheit aus: Kritik an Rockefeller, Soros und Großkapital soll "Antisemitismus" sein – und greift damit in laufendes Grundsatzverfahren "AHRIMAN vs. ‘perspektive’" ein:
Pressemitteilung vom Juni 2026
Nur die öffentliche Aufmerksamkeit kann diese gefährliche Entwicklung stoppen!
Verhandlungstermin am Oberlandesgericht:
8. September 2026, 14:00 Uhr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Salzstr. 28, 79098 Freiburg
3. OG, Sitzungssaal 301
Kommen Sie zahlreich! Es geht um die Vernichtung der Meinungsfreiheit!
Protestbriefe/Emails an:
OLG Karlsruhe, 14. Zivilsenat
Salzstr. 28, 79098 Freiburg
Email: poststelle@olgzsfreiburg.justiz.bwl.de
Aktenzeichen unbedingt angeben: 14 U 120/25
(Bitte mit Kopie an den AHRIMAN-Verlag)
Im August 2024 haben wir, der AHRIMAN-Verlag, bekannt für unsere Schriften zur Aufklärung über den Holocaust und andere gegen die Juden gerichtete Verbrechen sowie mit dem höchsten Anteil jüdischer Buchautoren aller (nicht-konfessionellen) Verlage in Deutschland, eine Unterlassungsklage gegen die Soros-nahe Website "perspektive" eingereicht, weil diese die wahrheitswidrige, ausschließlich in denunziatorischer Absicht aufgestellte Behauptung verbreitet, der Ahriman-Verlag veröffentliche "regelmäßig antisemitische Bücher". Das ist so lügen- wie ekelhaft. 10.000 € Belohnung für jeden, der irgendeinen noch so nebensächlichen antisemitischen Satz (nicht religionskritischen!) in irgendeiner AHRIMAN-Veröffentlichung findet. Er existiert so wenig wie das Bekenntnis irgendeines Papstes zur Überlegenheit der hinduistischen über die katholische Religion, und das ist auch ganz natürlich...
Genaueres zum bisherigen Verlauf und zur ersten Instanz erfährt der Leser aus den folgenden Dokumenten, die einer breiten nationalen und internationalen Öffentlichkeit zugestellt wurden. ...
März 2026
Der folgende Artikel wurde uns von der Redaktion der Zeitschrift Ketzerbriefe, die sich dankenswerter Weise der Darstellung dieses (ver)elenden Themas angenommen hat, zur Verfügung gestellt. Er kann auch von anderen kleinen Verlagen oder interessierten Websites übernommen werden, sofern er vollständig und unverändert unter Angabe der Quelle veröffentlicht wird.
In eigener Sache
Zwei Schritte vor, ein Schritt zurück: grüngestrichene Vernichtung aller Kleinverlage gerade noch einmal gnädigst zurückgeschraubt
Am 29. Juni 2023 trat die „EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte", kurz EUDR (EU Deforestation Regulation), in Kraft und sollte bereits ab 30. Dezember 2024 zur Anwendung kommen. Der Geltungsbeginn wurde dann Ende 2024 und Ende 2025 jeweils um ein Jahr verschoben, so daß nun der 30.12.2026 als Anwendungsstart feststeht. Ziel dieser Verordnung sei, so preist die EU, „einen Beitrag zur Minimierung der weltweiten Entwaldung und Waldschädigung“ leisten zu wollen, allerdings erwartungs- und erfüllungsgemäß nicht durch eine – wenn schon Verordnung – durchgreifende, die die Behinderung der Geburtenkontrolle unter Strafe stellt, sondern dadurch, daß sie Unternehmen als Schuldige brandmarkt, die Rohstoffe und Folgeprodukte von Soja, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Holz und Rind auf den europäischen Markt bringen. Kann künftig nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, daß es vom Holzeinschlag bis zum Endprodukt („entlang der gesamten Lieferkette") zu keinerlei Waldschädigungen und Umwandlungen in landwirtschaftliche Flächen kam, drohen hohe Geldstrafen und die Vernichtung der geächteten Produkte... Zum vollständigen Artikel als PDF
9. Dezember 2025
Dokumentation
Verwüstung des AHRIMAN-Standes auf der Münchner Bücherschau 2025
Die Saat der Gewalt, die unsere »Qualitätsmedien« und Staatsorgane ausstreuen, geht immer weiter auf. Die Scheußlichkeiten, die Sie den hier verlinkten Dokumenten entnehmen können, sind alles andere als vereinzelt! Wenn Sie das auch ekelt, schauen Sie beim nächsten Mal nicht weg.
Juli 2025
Gratulation
AHRIMAN gratuliert COMPACT zum letztinstanzlichen Erfolg im Verbotsverfahren!
Aber wir teilen nicht die Euphorie der "Bundesregierungs-Besieger" (die ja nach wie vor regiert) und deren törichten Optimismus. Denn die Urteilsbegründung des BVerwG Leipzig ist so beschaffen, daß ein erneutes Verbot einer mißliebigen Zeitung unter denselben Vorwänden jederzeit möglich ist.
SPD-Faesers haarsträubende Konstruktion, das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit mit dem Vereinsrecht totzuschlagen, wurde vom Gericht ausdrücklich gutgeheißen.
Und was die verleumderisch unterstellte "Verfassungswidrigkeit" – so tönen die Verfassungsbrecher – einzelner COMPACT-Artikel angeht, so hat sie laut Urteil die verbotsrelevante Schwelle "noch nicht" überschritten.
Fazit: Außer einer kurzen Atempause ist nichts gewonnen – WACHSAM BLEIBEN!
Und Ketzerbriefe lesen:
Ketzerbriefe 249
"Wie oppositionell ist COMPACT?" von Peter Priskil
Ketzerbriefe 247
"COMPACT-Verbot: Die Abschaffung der Pressefreiheit" von Max Roth
Unsere ad hoc-Solidaritätserklärungen (pdf):
16. Juli 2024: "Zensur in Zeiten der Rechts/Links-Verwirrung"
14. August 2024: "COMPACT-Verbot teilweise aufgehoben"
30. August 2024: "COMPACT-Verbot-Letzte Meldung"
18. Januar 2024
Die Verbrechen von Telekom und der Deutschen Post – endlich beweisbar!
Zur Dokumentation hier klicken.













